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   OLG Hamm, 22.03.1999 - 31 U 169/98   

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https://dejure.org/1999,7017
OLG Hamm, 22.03.1999 - 31 U 169/98 (https://dejure.org/1999,7017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.1999 - 31 U 169/98 (https://dejure.org/1999,7017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 1999 - 31 U 169/98 (https://dejure.org/1999,7017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Beratung bei der Vermittlung einer Eigentumswohnung als Anlageobjekt; Hinweis auf die Risiken des Immobilienmarktes; Risiko einer Investition in eine Immobilie; Aufklärung hinsichtlich einer mit einer Zinsbindungsfrist ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675 Abs. 2
    Fehlende Kausalität falscher Angaben eines Anlagevermittlers bei ausdrücklichen Risikohinweisen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2540
  • WM 2001, 2540
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HaustürWG);

    Die Beklagte hat ihre bei der vorliegend angebotenen speziellen Finanzierungsmethode der Verbindung aus Vorausdarlehen und Bausparverträge anzunehmende Aufklärungs- und Beratungspflichten (vgl. BGH, BB 1997, 387, 388 ) durch den Inhalt des Besuchsberichtes (vgl. hierzu OLG Hamm, WM 2000, 2540, 2542 ) sowie des nachfolgend abgeschlossenen Darlehensvertrages erfüllt.
  • LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
    Selbst wenn man vorliegend solche besonderen Aufklärungspflichten für beide Beklagten annähme, hätten die Beklagten diese Aufklärungspflichten jedenfalls durch den Inhalt des vom Kläger gelesenen und unterschriebenen "Besuchsberichts" (Anlage D 3) (vgl. hierzu OLG Hamm WM 2000, 2540, 2542; OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2003 - 5 U 178/01 -, Seite 20, vgl. Anlage E 2) sowie des nachfolgend abgeschlossenen Darlehensvertrages vom 97 17. Oktober 1995 (Anlage A 7) erfüllt (vgl. OLG Hamm a.a.O.).
  • LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 183/99

    Haftung aufgrund eines Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c) bzgl. des Kaufs

    des Urteils des OLG Hamm vom 22.03.1999, Az.: 31 U 169/98, Bezug genommen.
  • LG Dortmund, 23.03.2000 - 3 O 298/99
    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird insoweit auf Bl. 8-10 der Entscheidungsgründe des Urteils des OLG Hamm vom 22.03.1999, Az.: 31 U 169/98, Bezug genommen.
  • LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 218/99
    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird insoweit auf Bl. 8-10 der Entscheidungsgründe des Urteils des OLG Hamm vom 22.03.1999, Az.: 31 U 169/98, Bezug genommen.
  • LG Münster, 23.06.2005 - 12 O 641/04

    Anspruch auf Schadensersatz wegen falscher Beratung ; Abschluss eines

    Im Übrigen trifft den Kläger ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB, da er auf Grund der übersandten Prospekte unzweideutig in die M versetzt worden war, die Widersprüche zu den angeblichen Behauptungen des Beklagten zu 1) aufzuklären und damit den von ihm behaupteten Irrtum zu beseitigen (vergleiche Oberlandesgericht I WM 2000, 2540 - 2542).
  • LG Dortmund, 17.02.2000 - 3 O 381/99

    Haftung nach den Grundsätzen der c.i.c. bzgl. des Kaufs einer Eigentumswohnung

    Hamm vom 22.03.1999, Az.: 31 U 169/98, Bezug genommen.
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